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Allgemeine Teilnahmebedingungen
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Impfung / Chip / Gesundheit
Alle Hunde müssen gegen Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein. Der Zwingerhusten ist eine hochansteckende Mischinfektion (mehrere Viren und Bakterien), welche sich v.a. rasch verbreitet, wo Hunde in engem Kontakt miteinander stehen. Typisches Symptom ist ein trockener Husten.

Der Impfschutz soll im Minimum der Impfempfehlung der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin entsprechen:

9 Wochen

12 Wochen

15 Monate

jährlich

alle 2 bis 3 Jahre

Staupe Staupe Staupe   Staupe
Hcc Leberentzündung Hcc Leberentzündung Hcc Leberentzündung   Hcc Leberentzündung
Parvovirose Parvovirose Parvovirose   Parvovirose
Leptospirose Leptospirose Leptospirose Leptospirose Leptospirose

Weitere Informationen zu den Impfungen: www.geliebtgeimpft.ch

Wir bitten dich, das Impfzeugnis zur ersten Übungslektion unaufgefordert vorzuweisen. Es können nur gut lesbar tätowierte oder korrekt gechipte Hunde an den Übungen teilnehmen. Bitte vermerke deutlich lesbar die Tätowierungs-/ die Chip-Nummer deines Hundes auf dem Anmeldebogen. Anlässlich der obligatorischen Hundehalter/innenkurse werden die Angaben zum Hund mit einem elektronischen Lesegerät überprüft (Kontrolle der Chip-Nummer und Eintrag auf der Anmeldung zum Kurs). Die teilnehmenden Hunde sind sichtlich gesund und parasitenfrei (kein Erbrechen / kein Durchfall / kein Fieber). Die Kursleitung behält sich vor, kranke Hunde vom Kurs / von den Übungen auszuschliessen.

Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer/innen, respektive eine gültige Haftpflichtversicherung ist Bedingung, um zu unseren Übungen zugelassen zu werden. Schäden an gemieteten Objekten und/oder Lokalitäten sind von dem/der Verursacher/in vollumfänglich zu bezahlen. Weder die  jeweilige Kursleitung noch wauwiewas.ch haften für jegwelche Schäden.

Lektionen
Bitte achte darauf, dass du mit deinem versäubertem Hund die Hundestunde besuchst. Mindestens 2h vor Übungsbeginn soll der Hund nicht mehr gefüttert werden. Führe deinen Hund grundsätzlich an der Leine. Lasse bitte die angeleinten Hunde nicht miteinander spielen.

Material
Bring bitte zu den Übungen Folgendes mit (das benötigte Material ist im Lektionen-Unkostenbeitrag nicht inbegriffen):

  • Führ-(Brust)geschirr und/oder ausreichend breites Halsband. (Würgehalsbänder/-ketten sind in unseren Kursen nicht gestattet; Stachel-/Korallenhalsbänder sind tierschutzwidrig und ihrer Anwendung in der Schweiz per Gesetz ausdrücklich verboten.)
  • Leine (min. 3 m) und Schleppleine (5 bis max. 8m). Rollleinen sind nicht zugelassen.
  • Hundekotbeutel
  • Spielzeug für den Hund: Kong, Ball, Futterbeutel, etc. Quietschies können je nach Hundetyp im Training - entgegen heute üblichen Aussagen in anderen Hundeausbildungs- und Hundetrainerausbildungsstätten - sehr sinnvoll eingebracht werden und sind deshalb bei uns - mit richtiger Anwendung - erlaubt.
  • Clicker (kann bei uns zu CHF 3.00/Stk. bezogen werden, resp. ist - wo bezeichnet - bereits im Kursgeld inbegriffen).
  • Viele weiche Belohnungshäppchen (z.B. sehr klein geschnittene Cervelat-, Poulet-, Mozzarella- oder Käsestücke)
  • Eine Handvoll harte Belohnungshäppchen (trockene Hundeguetzli)
  • Bei warmem Wetter: genügend Wasser und Napf für den Hund (und auch "Menschen-Wasser" nicht vergessen :-) !)
  • Schreib- und Notizmaterial
  • persönliche Notfallapotheke / Medikamente

Anmeldung
Mit Einsenden des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars akzeptierst du vorliegende Teilnahmebedingungen und du meldest dich verbindlich zu den Übungslektionen oder Spassspaziergänge deiner Wahl an. Nach Erhalt der Anmeldung senden wir dir eine Bestätigung zu. Die Zuteilung zu den Gruppen / Kursangeboten erfolgt nach Wunsch, beziehungsweise nach Eingang der Anmeldung.

Abmeldung
Vorhersehbare Absenzen meldest du bitte min. 24h vor der Lektion deiner Kursleiterin persönlich mit oder schickst eine SMS an die bekannt gegebene Natelnummer. Danke!

Rückerstattung von einbezahlten Beiträgen an die Spass-Spaziergänge:
Kann der Besuch der Spass-Spaziergänge wegen belegbarer Krankheit oder wegen Todes des Hundes oder ärztlich belegbarer Krankheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht mehr weiter erfolgen, wird ein entsprechender Prorata-Anteil des beglichenen Kursbeitrages zurückbezahlt. Bei anderweitigem Fernbleiben von den Übungen kann kein Anspruch auf die Rückerstattung eines Prorata-Anteils erhoben werden.

Rückerstattung von einbezahlten Beiträgen an übrige Kursangebote von wauwiewas.ch:
Bei kurzfristigen Abmeldungen (bis 2 Wochen vor Kursstart), wegen Kursabbruch während dem Angebot und/oder anderweitigen Fernbleiben von den Übungen kann kein Anspruch auf die Rückerstattung des Kursgeldes erhoben werden.

Obligatorische Hundehalter/innenkurse: kann mir der Ausweis verweigert werden?

Das Konzept und die Inhalte der SKN-Lektionen Theorie und Praxis sind durch die Ausbildungsstätte pro cane familiari (BVET Ref. 08/0003) vorgegeben. Bei der Umsetzung und Vermittlung des Lerninhaltes berücksichtigen wir jedes teilnehmende Mensch-Hund-Team, um für letztere einen maximalen Lernerfolg zu erzielen. Wir bieten obligatorische Hundekurse für motivierte und entsprechend engagierte Hundemenschen an. Dies bedeutet: Der Sachkundenachweis wird nur ausgehändigt, wenn alle Lektionen des Kurses besucht wurden und das Mensch-/Hund-Team in jeder Lektion aktiv mitarbeitete. Wir behalten uns vor, Teilnehmer/innen vom Kurs ohne Rückerstattung des Kursgeldes auszuschliessen, wenn er/sie durch unangemessenes Verhalten den Betrieb stört und/oder wenn auf das betreffende Mensch-Hund-Team kein angepasster Lernerfolg bis spätestens zur vierten Lektion beobachtet wird.
Entschuldigtes und/oder unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht erhebt keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Begründetes und belegtes Fernbleiben von Lektionen (Arztzeugnis bei Krankheit, Unfall) können nach Absprache nachgeholt werden.

Unterricht und Unwetter
Bei drohender Gewitter-/Sturmgefahr, Hagel und anderen Unwettersituationen werden keine Lektionen im Freien durchgeführt. Im Zweifelsfall frage bitte deine Kursleiterin 1h – 2h Stunden vor Übungsbeginn an.

Annullationen
Die Kursleitung behält sich das Recht vor, einzelne Kurse und/oder Lektionen teilweise oder gänzlich zu annullieren. Bereits bezahlte Kursgelder werden in eintretendem Fall zurückerstattet.

Meldepflicht von Beissunfällen, übermässigem Aggressionsverhalten
Gemäss schweizerischer Tierschutzverordnung Art. 78 sind auch Hundeausbildende verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Meldung zu erstatten, wenn ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat und/oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Biel/Bienne BE.

Januar 2011


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